Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

B&D Reinigung
Inhaber: J. Dziobek
Am Klosterfeld 17
39122 Magdeburg
E-Mail: info@b-d-reinigung.de
Telefon: 0178 2963681

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen B&D Reinigung, Inhaber Justin Dziobek, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden über Reinigungs- und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
  2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für eine dieser Kundengruppen gelten.
  3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn B&D Reinigung ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote von B&D Reinigung sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend.
  2. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform, durch eine sonstige eindeutige Annahmeerklärung oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
  3. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das Angebot, die Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ein vereinbartes Leistungsverzeichnis.
  4. Leistungen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, insbesondere zusätzliche Reinigungsflächen, Sonderverschmutzungen oder nachträglich gewünschte Arbeiten, können gesondert berechnet werden.
  5. Angaben des Kunden über Flächen, Anzahl von Fenstern, Verschmutzungsgrad oder sonstige für die Kalkulation erhebliche Umstände müssen zutreffend sein. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse erheblich von den Angaben ab, kann B&D Reinigung vor Ausführung der zusätzlichen Arbeiten eine entsprechende Anpassung der Vergütung mit dem Kunden vereinbaren.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass B&D Reinigung zum vereinbarten Zeitpunkt ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Flächen erhält.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, stellt der Kunde die für die Durchführung erforderlichen Anschlüsse für Wasser und Strom unentgeltlich zur Verfügung.
  3. Bewegliche Gegenstände, persönliche Wertgegenstände, empfindliche Gegenstände und Unterlagen sind vom Kunden vor Beginn der Reinigung so zu sichern oder zu entfernen, dass eine ordnungsgemäße Durchführung möglich ist.
  4. Der Kunde hat B&D Reinigung vor Beginn der Arbeiten auf besondere oder empfindliche Materialien, Oberflächen, Beschichtungen, Vorschäden sowie besondere Pflege- oder Herstellerhinweise hinzuweisen, soweit diese nicht ohne Weiteres erkennbar sind.
  5. Sind besondere Arbeitsmittel wie Hubarbeitsbühnen, Gerüste oder Spezialtechnik erforderlich und nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten, werden deren Einsatz und Kosten vorab mit dem Kunden vereinbart.
  6. Werden notwendige Mitwirkungspflichten vom Kunden nicht erfüllt und kann die vereinbarte Leistung deshalb nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand ausgeführt werden, können hieraus entstehende zusätzliche Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechnet werden.

§ 4 Termine, Absagen und Ausfallkosten

  1. Vereinbarte Termine sind von beiden Vertragsparteien einzuhalten.
  2. Terminabsagen oder Terminverschiebungen sollen möglichst frühzeitig in Textform mitgeteilt werden.
  3. Wird ein verbindlich vereinbarter Einzeltermin weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn vom Kunden abgesagt oder kann die Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, kann B&D Reinigung Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen.
  4. B&D Reinigung kann hierfür einen pauschalierten Schadensersatz von 50 % des vereinbarten Netto-Auftragswertes bei Unternehmern beziehungsweise 50 % des vereinbarten Brutto-Auftragswertes bei Verbrauchern verlangen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass B&D Reinigung überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. B&D Reinigung bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.
  5. B&D Reinigung wird sich ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielten oder böswillig nicht erzielten Erwerb nach den gesetzlichen Vorschriften anrechnen lassen.

§ 5 Preise und zusätzlicher Aufwand

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise.
  2. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
  3. Ein vereinbarter Festpreis umfasst ausschließlich den bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsumfang.
  4. Zusätzliche Leistungen oder ein bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer erheblicher Mehraufwand, insbesondere aufgrund außergewöhnlicher Verschmutzungen, nicht mitgeteilter Besonderheiten oder zusätzlicher Kundenwünsche, werden nur nach entsprechender Vereinbarung zusätzlich berechnet.
  5. Bei längerfristigen Verträgen können Preisänderungen vereinbart werden. Eine Preisänderung wird dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 6 Rechnungsstellung und Zahlung

  1. Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
  2. Für den Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Während des Verzugs können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden verlangt werden.
  4. Gegenüber Unternehmern kann bei Zahlungsverzug zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale verlangt werden.
  5. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Forderung in Verzug, kann B&D Reinigung weitere Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückhalten.

§ 7 Beanstandungen und Nachbesserung

  1. Der Kunde soll die ausgeführten Arbeiten nach Möglichkeit zeitnah prüfen und erkennbare Beanstandungen unverzüglich mitteilen.
  2. Beanstandungen sollen möglichst konkret beschrieben und, soweit sinnvoll und möglich, durch Fotos dokumentiert werden, damit eine schnelle Prüfung erfolgen kann.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen erhält B&D Reinigung zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig und dem Kunden zumutbar ist.
  4. Der Kunde hat B&D Reinigung hierfür einen angemessenen Zugang zu den betreffenden Räumen oder Flächen zu ermöglichen.
  5. Gesetzliche Mängel- und Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 8 Haftung

  1. B&D Reinigung haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von B&D Reinigung oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet B&D Reinigung unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von B&D Reinigung.
  5. B&D Reinigung haftet nicht für Schäden, soweit diese auf bereits vorhandenen Schäden, Verschleiß, Material- oder Konstruktionsfehlern oder auf vom Kunden nicht mitgeteilten Besonderheiten oder ungeeigneten Pflegehinweisen beruhen und B&D Reinigung den Schaden nicht zu vertreten hat.
  6. Der Kunde wird gebeten, Schäden unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen und B&D Reinigung Gelegenheit zur Besichtigung und Dokumentation zu geben.
  7. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 9 Daueraufträge und Kündigung

  1. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Reinigungsleistungen werden, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Unbefristete Daueraufträge können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, soweit individualvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Ein wichtiger Grund für B&D Reinigung kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung erhebliche Zahlungsrückstände nicht ausgleicht, wiederholt erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten verhindert oder die Durchführung der Arbeiten in anderer Weise erheblich beeinträchtigt. Maßgeblich bleiben die gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Einzelfalls.

§ 10 Einsatz von Mitarbeitern und Nachunternehmern

  1. B&D Reinigung ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen eigene Mitarbeiter sowie geeignete Nachunternehmer einzusetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Die Verantwortung von B&D Reinigung für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gesetzlich zwingende Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.
  2. Zurückbehaltungsrechte können gegenüber Unternehmern nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
  2. Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, wird der Verbraucher hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen belehrt.
  3. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass B&D Reinigung bereits während der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, gelten hinsichtlich eines späteren Widerrufs die gesetzlichen Vorschriften über den Wertersatz.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Magdeburg als Gerichtsstand vereinbart.
  3. Individuelle Vereinbarungen zwischen B&D Reinigung und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich der Inhalt des Vertrages insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

Stand: September 2026

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